Zahnersatz

 Die prothetische Versorgung teilt man ein in eine festsitzende, eine herausnehmbare bzw. kombiniert festsitzend – herausnehmbare Versorgung.

 

Zum herausnehmbaren Zahnersatz zählt man alle Arten von Klammerprothesen und die totale Prothese.

 

Der Teleskopersatz ist ein kombiniert festsitzend – herausnehmbarer Zahnersatz.


Bei den Kronen – und Brückenversorgungen werden von den meisten Patienten heutzutage die rein keramischen oder metallkeramischen Versorgungen bevorzugt. Im Seitenzahngebiet können aber auch aus Nichtedelmetall oder Gold sogenannte Gusskronen oder – brücken hergestellt werden.

 

Im Gespräch mit dem Patienten und anhand von entsprechenden Modellen wird zusammen mit dem Patienten eine für ihn entsprechende und mögliche Versorgung herausgesucht. Zu einem gesonderten Gesprächstermin wird dem Patienten der bei der Krankenkasse bzw. der Versicherung einzureichende Heil – und Kostenplan inklusive der vom Patienten zu tragende Eigenanteil und der Ablauf der Behandlung erklärt.

 

Nach der Genehmigung des Heil – und Kostenplanes durch die Krankenkasse oder Versicherung werden die entsprechenden Termine mit dem Patienten vereinbart.

 

Nach Abschluss der Behandlung folgen noch ein oder mehrere Nachkontrolltermine.